Hinter den Kulissen der U-Bahn-Linie D: Wie der 30-Milliarden-Auftrag geprüft wurde

Josef Hrstka hat für das Portal LegalWeb.cz eine detaillierte Analyse der Überprüfung eines der größten öffentlichen Aufträge der letzten Jahre veröffentlicht – den Bau der Prager U-Bahn-Linie D für rund 30 Milliarden Kronen.

Die Verkehrsbetriebe der Hauptstadt Prag schlossen Anfang April 2026 einen Vertrag mit einer von der Aktiengesellschaft Subterra geführten Bietergemeinschaft über die Ausführung des öffentlichen Auftrags „Betriebsabschnitt I.D der Prager U-Bahn – Abschnitt (Olbrachtova) – Nové Dvory – Bauabschnitt“.

Das Vergabeverfahren selbst wurde bereits am 30. Mai 2022 eingeleitet, und der Vertrag wurde erst mehr als drei Jahre nach Einreichung der Angebote geschlossen. Der Grund dafür war nicht die Untätigkeit des Auftraggebers, sondern die außerordentlich intensive Prüfungstätigkeit der einzelnen Teilnehmer am Vergabeverfahren.

Trends bei der Überprüfung öffentlicher Aufträge

Wie Josef in seiner Analyse beschreibt, veranschaulicht das dreijährige Vergabeverfahren aktuelle Trends im Bereich des öffentlichen Auftragswesens:

• Zunehmende Bedeutung einer detaillierten Dokumentation des Vergabeverfahrens

• Transparente Darstellung der Bewertungsüberlegungen und präzise Arbeit mit den Beweismitteln

• Fähigkeit, das Vorgehen des Auftraggebers auch in hochtechnischen Fragen zu begründen

• Mehrstufige Überprüfung, die das Einspruchsverfahren, die Wettbewerbsbehörde (ÚOHS) und die Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst

Einer der interessantesten Aspekte der gesamten Angelegenheit ist die Tatsache, dass der öffentliche Auftraggeber insgesamt drei Entscheidungen über die Auswahl des Auftragnehmers erlassen hat. Sowohl die erste als auch die zweite Entscheidung wurden im Anschluss an eine Überprüfung durch das Amt für den Wettbewerb und den Verbraucherschutz (ÚOHS) aufgehoben. Erst die dritte Entscheidung vom 29. September 2025 wurde rechtskräftig als rechtmäßig bestätigt.

Der Fall zeigt dabei, dass selbst die wiederholte Aufhebung von Vergabebeschlüssen nicht zwangsläufig die Rechtswidrigkeit des Ergebnisses des Vergabeverfahrens selbst bedeuten muss – in allen drei Fällen wurde das Angebot desselben Auftragnehmers wiederholt als wirtschaftlich günstigstes Angebot bewertet.

Die vollständige Analyse finden Sie auf dem Portal LegalWeb.cz: https://legalweb.cz/pod-poklickou-metra-d-jak-se-prezkoumavala-zakazka-za-30-miliard-popisuje-josef-hrstka-7723/