Karel Masopust hat in der Zeitschrift „Veřejné zakázky“ einen Artikel über die Schulverpflegung im Rahmen einer Konzession veröffentlicht

Karel Masopust, Partner unserer Kanzlei, hat in der Zeitschrift „Veřejné zakázky“ einen Fachartikel zum Thema der extern im Rahmen einer Konzession erbrachten Schulverpflegung veröffentlicht.

Der Artikel befasst sich mit einem Thema, das auf den ersten Blick als rein schulische Angelegenheit erscheinen mag, jedoch eine relativ wesentliche öffentlich-rechtliche Dimension aufweist. Karel Masopust analysiert das Konzessionsmodell der Schulverpflegung unter dem Gesichtspunkt von § 174 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen (ZZVZ) und weist auf die wichtigsten praktischen Fallstricke sowie die Vorteile dieses Modells hin.

Das Konzessionsmodell bietet dem Auftraggeber echte Vorteile, insbesondere dort, wo die Schule oder der Träger nicht über ausreichende personelle, betriebliche oder investitionsbezogene Kapazitäten verfügt. Gleichzeitig ist es jedoch kein Allheilmittel – sein tatsächlicher Nutzen hängt von einer präzisen Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und einer genauen vertraglichen Festlegung des Leistungsumfangs, der Betriebsregeln sowie der Kontrollmechanismen ab.

Einen wichtigen Kontext liefert dabei auch die jüngste Novelle des Schulgesetzes (Gesetz Nr. 267/2025 Sb.), die die Verantwortung der Träger für die Finanzierung nicht-pädagogischer Mitarbeiter stärkt und den Druck zur Suche nach alternativen Betriebsmodellen – einschließlich des Konzessionsmodells – praktisch erhöht.

Der Artikel ist in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift „Veřejné zakázky“ verfügbar.