Karolína Bémová und Jan Brodec kommentieren die Entscheidung des Obersten Gerichts zur teilweisen Aufhebung eines Schiedsspruchs

Unsere leitende Rechtsanwältin Karolína Bémová und unser leitender Partner Jan Brodec kommentieren auf dem Portal LegalWeb.cz eine interessante Entscheidung des Obersten Gerichts zur Möglichkeit der teilweisen Aufhebung eines Schiedsspruchs.

Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen nur der Teil des Schiedsspruchs aufgehoben werden kann, der fehlerhaft ist und angefochten wurde. Die gerichtliche Überprüfung muss sich somit nicht auf den Schiedsspruch als Ganzes beziehen, sondern kann sich lediglich auf einzelne, abtrennbare Verpflichtungen konzentrieren, die durch den Schiedsspruch auferlegt wurden.

Vor Erlass dieser Entscheidung war in der Praxis nicht ganz klar, ob eine teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs zulässig ist – diese Unsicherheit hatte erhebliche praktische Auswirkungen auf die Entscheidung der Parteien, ob sie überhaupt eine Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs erheben sollten.

Den vollständigen Kommentar finden Sie unter: https://legalweb.cz/co-znamena-ze-lze-zrusit-jen-cast-rozhodciho-nalezu-komentuji-jan-brodec-a-karolina-bemova-z-brodec-partners-8692/