Novelle des Gesetzes Nr. 134/2016 Slg. über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Am 19. März 2025 wurde im Gesetzblatt eine Novelle des Gesetzes Nr. 134/2016 Slg. über die Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht, die am 3. April 2025 in Kraft treten wird.
Wesentliche Änderungen, die die Novelle mit sich bringt:
Erhöhung der finanziellen Obergrenzen für kleine öffentliche Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen von 2 Mio. CZK ohne MwSt. auf 3 Mio. CZK ohne MwSt. und für Bauleistungen von 6 Mio. CZK ohne MwSt. auf 9 Mio. CZK ohne MwSt.
Anhebung der Grenze, ab der der öffentliche Auftraggeber einen abgeschlossenen Vertrag über öffentliche Aufträge auf dem Profil des Auftraggebers veröffentlicht, von 500.000 CZK ohne MwSt. auf 1 Mio. CZK ohne MwSt.
Verlängerung der Ausschreibungsfrist gemäß § 40 Abs. 2.
Neu können die Teilnehmer des Vergabeverfahrens unter den in § 40 Abs. 3 festgelegten Bedingungen vom Vergabeverfahren zurücktreten.
Möglichkeit des Ausschlusses eines Teilnehmers des Vergabeverfahrens aus den in den unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Gründen (§ 48 Abs. 1).
Dank der Anhebung der Grenzen für VZMR können Auftraggeber vereinfachte Verfahren für einen größeren Kreis von ausgeschriebenen öffentlichen Aufträgen nutzen.
Wir empfehlen den Auftraggebern, sich nicht nur mit dieser Novelle, sondern auch mit der damit verbundenen Novelle über öffentliche Beihilfen vertraut zu machen.
